Ein Angebot der Zentralen Abrechnungsstelle
für Heilpraktiker GmbH

Unterschied Gebüh und Hufelandverzeichnis

BIld HUFELANDVERZEICHNIS_GEBÜH

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker als auch das Hufelandverzeichnis sind Leistungsverzeichnisse für Heilverfahren.

Das Hufelandverzeichnis wird von der Hufelandgesellschaft herausgegeben und aktualisiert. Es beinhaltet die von Ärtzen mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren anerkannten Naturheilverfahren und Heilmethoden. Das Hufelandverzeichnis dient diesen Ärzten neben der GOÄ als zusätzliche Abrechnungsgrundlage.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (kurz GebüH) ist ein aus dem Jahr 1985 angelegtes Verzeichnis, das die damals üblichen Durchschnittspreise für Heilpraktikerleistungen zusammenfasst. Es ist nur ein Verzeichnis – keine Ordnung wie die GOÄ. Es wurde seit dem nicht mehr inhaltlich oder kostenseitig angepasst.

Die Heilpraktiker unterliegen im Prinzip keiner Gebührenordnung und können ihr Honoror mit Ihren Patienten frei vereinbaren.

Aber: Für viele Versicherungen ist es aber noch heute die Grundlage für die Erstattungen. Sprich, wenn ein Patient die Rechnung bei der Versicherung zwecks Erstattung einreichen möchte, muss die Rechnung in der Regel in einzelne GebüH-Ziffern aufgesplittet sein.

Einige Versicherungen geben an, auch eine Abrechnung nach Hufelandverzeichnis seitens der Heilpraktiker zu akzeptieren.

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