Ein Angebot der Zentralen Abrechnungsstelle
für Heilpraktiker GmbH

Rechnung schreiben als Heilpraktiker – so geht es!

Vor allem, wenn man gerade seine eigene Praxis gegründet hat und nicht nicht so viel Erfahrung hat, kann die Unsicherheit schon mal groß sein.

Als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin gibt es einige Vorgaben, was Ihre Rechnungen enthalten müssen. Sogenannte Pflichtangaben.

Rechnungen_Schreiben_Heilpraktiker

Ihre Rechnung als Heilpraktiker muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Info des Absenders / Praxis
  • Vollständiger Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen und Name des Patienten (z.B. bei Kindern)
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Behandlungszeitraum
  • Diagnose
  • Leistungsbeschreibung
  • Gesamtbetrag und ggfs. Einzelbeträge nach GebüH
  • Hinweis auf Steuerbefreiung (Leistungen des Heilpraktikers sind gem. § 4 Nr. 14 UStG sind Umsatzsteuer befreit)
  • Zahlungsfälligkeit
  • Steuernummer
  • Gesamtbetrag

 

Um Zeit zu sparen und keine Fehler bei der Rechnungsstellung als Heilpraktiker zu machen (vor allem bei der Erstellung von Abrechnungen nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und können Sie den Rechnungs-Service der Zentralen Abrechnungsstelle für Heilpraktiker (www.zas-hemer.de) nutzen. Die übernehmen den gesamten Prozess von der Rechnungserstellung über den Versand an den Patienten bis zur Kontrolle der Zahlungseingänge und der Erstellungen von Zahlungserinnerungen. Es gibt ein umfangreiches Test-Paket – die ersten 10 Rechnungen sind kostenlos.